Ein Spamschutz ist ein auf einer Internetseite eingebauter Schutz, der den Betreiber der Webseite vor Spamkommentaren bewahren soll. Die Form des Spamschutzes ist ein Captcha und damit ein automatisches Verfahren zur Unterscheidung zwischen einem Computer und einem Menschen.
Spam (UBE = Unsolicited Bulk E-Mail) sind massenhaft versendete E-Mails bzw. Werbemails, welche im Netz verbreitet werden. Solche Spam-E-Mails werden unaufgefordert an sehr viele von E-Mail-Adressen gesendet. Die meisten Spam-E-Mails besitzen einen merkantilen Hintergrund und werden in verschiedene Typen eingeteilt. Dies sind Kettenbriefe, Phishing-E-Mails, durch Viren verschickte E-Mails sowie kommerzieller E-Mail-Spam.Generell darf nur jener im Rahmen der E-Mail-Werbung angeschrieben werden, der die Einwilligung dazu hierzu erteilt hat. Bis zu einem Widerspruch durch den Kunden wird im Rahmen einer Kundenbeziehung von der Voraussetzung der Einwilligung abgesehen, wenn es sich um eine elektronische und direkte Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung des Anbieters handelt und der Kunde auf sein Recht zum Widerspruch genügend hingewiesen worden ist. Dies ist in § 7 III UWG definiert. Liegt keiner dieser Fälle vor, ist die Mail ungebeten und somit unzumutbar im Sinne dieses Gesetzes gegen einen unlauteren Wettbewerb.
Die Vermeidung von Spam
Die Empfänger sollten niemals eine Spam-E-Mail beantworten. Dadurch bestätigen diese, dass ihre E-Mail-Adresse authentisch ist und stetig genutzt wird. Die Nutzer könnten hierdurch noch mehr unerwünschte E-Mails bekommen. Ebenfalls sollten die Nutzer niemals der Aufforderung, die E-Mail-Adresse von der Verteilerliste der Spam E-Mail entfernen. Mit dieser Aktion bestätigen diese ebenfalls, dass die E-Mai-Adresse genutzt wird. Für Newsletter, für welche sich die Nutzer Sie angemeldet haben, gilt dies nicht. In diesem Fall ist das Löschen von der Liste der Verteiler in aller Regel kein Problem.
Nach Möglichkeit sollten die Nutzer nie die herkömmliche E-Mail-Adresse in Gästebüchern, Newsgroups, oder Foren nutzen, sondern dafür Alias-Adressen unter Nutzung einer anderen Domain verwenden, welche diese zum Beispiel nur für jenen Zweck anlegen. Grundsätzlich sollten die Nutzer ihr E-Mail-Adresse auf so wenigen Seiten wie möglich hinterlassen.
Die private E-Mail-Adresse sollten nur denjenigen Personen bekommen, mit denen welchen die Nutzer eine Kommunikation möchten. Für Gästebücher oder Foren sollten Alias-Adressen verwendet werden, die die Anwender nach Nutzung löschen können. Als Alternative stellen diese einfach ein, dass Sie zum Beispiel sämtliche eingehenden E-Mails ablehnen.
Die Nutzer sollten keinesfalls auf Bilder oder Links in den Spam E-Mails klicken, denn hierdurch kann der Absender der Spam E-Mail merken, dass die Adresse existent ist. Ebenfalls sollten keine Dateien wie zum Beispiel Bilder geöffnet werden, deren Quelle für die Anwender nicht vertrauenswürdig ist. Bilder oder weitere Dateien können möglicherweise gefährliche Skripte beinhalten. Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass der Absender auf das Passwort auf diesem Wege ausspähen möchte oder dem Nutzer gefährliche Nachrichten, die eine Schadsoftware auf dem System aktivieren, versendet. Die eigene E-Mail-Adresse sollte auf der eigenen Webseite als Bild veröffentlicht werden, damit diese nicht automatisch ausgelesen werden kann.
Die Nutzer sollten beachten, dass die E-Mail-Absender einfach gefälscht werden können. Sie sollten misstrauisch sein, wenn eine E-Mail untypisch für einen bestimmten Absender scheint, oder Zahlungen und andere persönliche Daten einfordert.
Die Einrichtung eines Spamschutzes
Für jedes Postfach kann der Nutzer einen Spamschutz und damit zugleich das Verhalten des Spam-Ordners spezifisch einrichten. Dies bieten die Mail-Anbieter zusätzlich zu den Spamfiltern an, welcher die Spam-Mails bereits vor dem Postfach abweist.
Das Spamming ist grundsätzlich rechtswidrig. Werden private Nutzer mit ungebetenen Werbemails belästigt werden, liegt eine Verletzung des generellen Persönlichkeitsrechts vor. Werden hingegen Unternehmen mit diesen Werbe-Mails belästigt, dann handelt es sich um einen Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb.
Bei einem Verstoß gegen diesen Grundsatz kann ein Anspruch der Unterlassung als Spamschutz geltend gemacht werden. Die Nutzer haben zudem einen Anspruch auf die Löschung ihrer personenbezogenen Informationen. Dazu gibt es im Netz Musterschreiben für diesen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Absender einer Werbe-E-Mail.