Sollte ich meine Fluggesellschaft verklagen? Chancen auf Entschädigung

Fluggessellschaft

Flugreisen sind eine der beliebtesten Möglichkeiten, um von einem Ort zum anderen zu gelangen, aber sie können auch eine der stressigsten sein. Annullierte Flüge, große Verspätungen und verlorenes Gepäck sind nur einige der Probleme, die Fluggäste erleben können. Wenn Sie von einer Fluggesellschaft schlecht behandelt wurden, sollten Sie sie verklagen? In diesem Artikel werden Ihre Chancen auf Entschädigung erörtert, wenn Sie sich entschließen, Schritte gegen die Fluggesellschaft einzuleiten. Zudem erörtern wir, ob neben der Flugkostenerstattung noch andere Gegenleistungen zu erwarten sind.

Wie schwer ist es, eine Flugkostenerstattung zu erhalten? 

Wenn Ihr Fall stichhaltig ist, wird die Fluggesellschaft Ihnen wahrscheinlich einen Vergleich anbieten, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wenn Sie keine stichhaltigen Argumente haben oder die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt, können Sie die Fluggesellschaft verklagen. Die Chancen, eine eigene Klage gegen eine Fluggesellschaft zu gewinnen, sind eher gering, aber nicht unmöglich. Es hängt wirklich von der Stärke der Klage ab. Zum Glück gibt es noch andere Wege, sich eine Entschädigung zu verschaffen.

Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung

Nach der EU-Verordnung haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn Sie mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem Zielort ankommen. Wenn Ihr Flug verspätet war oder annulliert wurde, haben Sie dann möglicherweise einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Diese genaue Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach der Dauer des Fluges und der Zeit, die Sie verspätet waren. Wenn Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf eine Erstattung oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug. 

Wer trägt die Verantwortung?

Durch die Fluggastrechte ist die Ursache der Verspätung weitgehend unerheblich. Solange sie im Verantwortungsbereich der Airline liegt, ist diese für gewöhnlich auch der Antragsgegner. Nur in Ausnahmefällen richtet sich eine Entschädigungsforderung gegen andere Flugbetreiber wie den Flughafen oder eine Gewerkschaft.

Andere Wege zur Entschädigung

Darüber hinaus können Ansprüche geltend gemacht werden aus dem Beförderungsvertrag oder die Reiseversicherung. Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, können Sie unter Umständen eine Erstattung des Ticketpreises erhalten. Und wenn Ihr Gepäck verloren ging oder beschädigt wurde, können Sie möglicherweise eine Entschädigung von der Haftpflichtversicherung der Fluggesellschaft erhalten.

Abmahnung per E-Service

Eine sehr beliebte Methode, die eigene Entschädigung einzufordern, ist das Beauftragen eines Inkassodienstleisters. Der Vorteil dieser Dienste ist, dass sie die gesamte Arbeit und die Kosten übernehmen, die mit der Einforderung des Geldes bei der Fluggesellschaft verbunden sind. Der Nachteil ist, dass sie in der Regel einen Prozentsatz Ihrer Entschädigung als Gebühr einbehalten.

Nächste Schritte gut abwägen

Sollten Sie also Ihre Fluggesellschaft verklagen? Das hängt von der jeweiligen Situation ab, aber es ist eine Überlegung wert. Wenn Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie jedenfalls einen langen Atem haben und sich auf hohe Anwaltskosten einstellen. 

Eine weniger risikoreiche Variante ist der Weg über einen Rechtsdienstleister. Anbieter wie Flugrecht.de verfolgen den Fall, solange es eine geringe Aussicht auf Erfolg gibt. Dabei scheuen sie keine Kosten und gehen, wenn nötig auch durch mehrere Instanzen. Die anfallende Gebühr schmälert zwar die Summe, die die Airline auszahlt, dafür trägt der Kunde ein wesentlich geringeres finanzielles und mentales Risiko.

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